ZRI 2025, 385
Das schädigende Organ
Zugleich Besprechung BGH v. 6. 3. 2025 – III ZR 137/24, ZRI 2025, 392 (in diesem Heft)
Die haftungszuweisende Norm des § 31 BGB hat erneut die Rechtsprechung des BGH erreicht. Im vorliegenden Fall ging es um die Haftung einer später insolvent gewordenen Kapitalanlagegesellschaft, die im Rahmen eines Schneeballsystems banden- und gewerbsmäßig ihre Kunden betrogen hat.
Die Entscheidung gibt nicht nur einen interessanten Einblick in das Geschäftsmodell der nachmaligen Schuldnerin, sondern behandelt auch haftungsrechtliche Themen an den Schnittstellen zwischen Insolvenz- und Strafrecht.
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- *)Professor Dr. iur., FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Essen, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht, und Mitglied des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs zudem Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Steuerberater in Essen.
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- **)Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie lehrt an der Hochschule für Polizei des Landes Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, sowie an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Essen. Die Verfasser sind Gründungspartner der Kanzlei PRO REO Law Essen/München.
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