ZRI 2025, 278
Staatenimmunität, Anfechtung von Steuerzahlungen und Art. 6 Abs. 1 EuInsVO
Zugleich Besprechung BGH v. 16. 1. 2025 – IX ZR 60/24, ZRI 2025, 191
Dem EuGH liegt derzeit eine vom BGH formulierte Vorlagefrage vor, deren Beantwortung mit Spannung erwartet werden darf. Die Frage betrifft die grenzüberschreitende Insolvenzanfechtung von Steuerverbindlichkeiten im EU-Binnenraum. Der BGH hat offenbar Sorge, dass ein Völkerrechtsverstoß daraus resultieren könnte, dass ein deutsches Gericht die Finanzbehörden eines fremden Staates zur Rückgewähr erhobener Steuern zur Insolvenzmasse verurteilen könnte, und dadurch Einfluss auf den Verbleib von Steuermitteln beim ausländischen Fiskus nimmt. Dieser Beitrag soll erörtern, ob die Sorgen des BGH im Hinblick auf die völkerrechtliche Staatenimmunität im Lichte von Art. 6 Abs. 1 EuInsVO begründet sind, und eine klare Antwort darauf geben, ob Steuerverbindlichkeiten im EU-Ausland anfechtbar sind und wer über ihre Anfechtbarkeit zu Gericht sitzen darf.
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- *)Dipl. jur., Doktorandin und wiss. Mitarbeiterin bei CMS Hasche Sigle, Berlin.
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- **)Dr. iur., Professor an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Essen, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht, und ist Mitglied des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs sowie Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Steuerberater in Essen. Er ist Gründungspartner der Kanzlei PRO REO Law Essen/München.
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