ZRI 2024, 93
Zum Umfang der Geschäftsleiterhaftung gemäß § 15b Abs. 4 InsO
Geringerer Schaden, Kompensation der Masseschmälerung, Quotenvorbehalt
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- *)Dr. iur., Richter am AG – Insolvenz- und Restrukturierungsgericht – Hamburg
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