ZRI 2024, 470
Insolvenzplan zur Sanierung von Immobilienprojektierern: Zur Reorganisation dinglicher Sicherheiten im Rahmen eines Insolvenzplans
Immobilienprojektentwickler haben es derzeit unglaublich schwer. Es hat in der jüngeren Vergangenheit bereits eine Reihe von bekannt gewordenen Insolvenzen von Projektentwicklern gegeben und es ist sehr wahrscheinlich, dass noch eine größere Zahl von Projektentwicklern ins Insolvenzverfahren gehen wird. Wegen einiger Besonderheiten stellen sich bei der Verfahrensabwicklung besondere Probleme. Wenn man das Unternehmen nicht zerschlagen will, dann liegt es nahe, eine Sanierung über ein Insolvenzplanverfahren zu bewerkstelligen. Da zumeist mehrere unterschiedliche Kreditgeber vorhanden sind, stellen sich u. a. die Fragen, wie man mit den dinglichen Sicherheiten der Kreditgeber umgehen kann, ob man sie kürzen, Rückzahlungen stunden, Verwertungssperren anordnen, mehrere Kreditgeber poolen oder gar Sicherheiten tauschen kann und wie sich das Obstruktionsverbot und der Minderheitenschutz konkret auswirken. Diesen Fragen widmet sich der folgende Beitrag.
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- *)Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Partner bei Wellensiek , Köln/Frankfurt am Main
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