ZRI 2023, 277

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 AufsätzeJens M. Schmittmann*

Die insolvenzrechtlichen Aspekte des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Die Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG hat zum Ziel, den Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher zu stärken. Die Mitgliedstaaten der EU hatten die Richtlinie bis zum 25. Dezember 2022 in nationales Recht umzusetzen. Weiter ist vorgesehen, dass die neuen Regelungen ab dem 25. Juni 2023 angewendet werden. Am 16. Februar 2023 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 vorgelegt.
Der nachfolgende Beitrag geht den insolvenzspezifischen Aspekten der geplanten Umsetzung nach, wobei der deutsche Gesetzgeber die Umsetzungsfrist hat bereits verstreichen lassen und nunmehr Eile an den Tag legen muss, um die rechtzeitige Anwendung der Regelungen ab dem 25. Juni 2023 sicherstellen zu können.
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Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management Essen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie Steuerberater und Mitglied des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs. Alle Internetquellen wurden zuletzt am 12. März 2023 abgerufen.

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