ZRI 2021, 305

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2021 AufsätzeChristoph Morgen / Daniel Arends / Robin Schierhorn*

Sanierungsmittel der Wahl – Insolvenzplan nach InsO n. F. oder Restrukturierungsplan nach StaRUG?

Vielen Unternehmen gelingt es, den durch die andauernde COVID-19-Pandemie bedingten finanziellen Herausforderungen durch die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen bzw. Kredite oder mittels anderer Maßnahmen zu begegnen und so eine Insolvenz (jedenfalls vorläufig) zu vermeiden. Die damit oftmals einhergehende Verringerung vorhandener Liquiditätsreserven auf der einen Seite sowie Erhöhung der Verschuldung auf der anderen Seite birgt jedoch Risiken für eine (nachhaltige) Fortführbarkeit. Es steht daher zu befürchten, dass der Bedarf leistungs- und finanzwirtschaftlicher Unternehmenssanierungen kurz- bis mittelfristig steigen wird. Seit dem Inkrafttreten des StaRUG besteht neben der außergerichtlichen, zumeist nur auf Basis einer (voll-)konsensualen Einigung mit allen Gläubigern möglichen Restrukturierung sowie der Sanierung mittels eines Insolvenz(plan)verfahrens eine weitere Möglichkeit zur strukturellen Überwindung einer finanziellen Krise: Der auf Basis der Regelungen des präventiven Restrukturierungsrahmens mögliche Restrukturierungsplan. Dieser ermöglicht die Überstimmung dissentierender Gläubiger durch Mehrheitsentscheidung. De lege lata war bisher die Möglichkeit der außergerichtlichen Restrukturierung mittels Mehrheitsentscheidungen allein bei der Abstimmung über die Änderung von Anleihebedingungen nach § 5 SchVG vorgesehen. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen Merkmale des Insolvenzplans nach InsO n. F. sowie des Restrukturierungsplans nach StaRUG gegenübergestellt werden.
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Dr. iur. Christoph Morgen ist Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner bei Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater mbB in Hamburg. Daniel Arends ist Rechtsanwalt und Partner bei Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater mbB in Hamburg. Robin Schierhorn ist Rechtsanwalt bei Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater mbB in Hamburg.

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