ZRI 2025, 445

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 AufsätzeFrank Frind*

Zur „StaRUG-Evaluation“ – Sanieren um welchen Preis?

Welche Änderungen sind notwendig?

Das StaRUG unterliegt einer etwas merkwürdigen Evaluationsregelung, die nicht im Gesetz selbst, sondern in der Begründung geregelt ist. Hintergrund ist Art. 33 der EU-RestrukturierungsRL, der seinerseits festlegt, dass die EU-Kommission bis zum 17. 7. 2026 den Mitgliedstaaten eine europäische Evaluation zur Umsetzung der RL vorlegen muss. Das wiederum setzt voraus, dass rechtzeitig vorher national jeweils Evaluationen stattgefunden haben und deren Ergebnisse „gemeldet“ sind: Evaluationsbereich ist der Zeitraum bis 31. 7. 20241 – Vorlage wäre also notwendig bis ca. Ende 2025, da Art. 33 der Richtlinie seinerseits eine EU-Evaluation eben vorgelegt bis 17. 7. 2026 fordert.
Das BMJ hat verlautbart, die Evaluation nicht auszuschreiben, sondern so wie zur RSB-Verkürzungsgesetzgebung „selbst“ vorzunehmen,2 d. h. die Verbände und ggf. Fachwissenschaftler müssten um Stellungnahmen gebeten werden, die vom BMJ dann „Inhouse“ ausgewertet werden. Bis dato ist indes noch keine Aufforderung zu Verbandsstellungnahmen erfolgt. Dies ist misslich und verkürzt erfahrungsgemäß die Zeit bis zur Vorlage von Ergebnissen. Insofern sind öffentlich diskutierte „Zwischenbilanzen“ aus dem Praxisbereich sinnvoll.3 Die derzeit sich herauskristallisierenden Themen sind unterschiedlich schwergewichtig, indes keineswegs nur kosmetische Änderungen erwarten lassend; dies insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden „Bearbeitung“ von Großverfahren mit Hilfe des StaRUG (z. B. Leoni AG, Varta AG). Im Zentrum wird eine (erneute) Schwergewichtsauseinandersetzung zwischen Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht erwartet; der Verfasser wertet die bisherigen veröffentlichten StaRUG-Entscheidungen aus und möchte dadurch den Blick auf sich aus der Praxis herauskristallisierende generelle Probleme mit Lösungsvorschlägen zugleich zur gesellschaftsrechtlichen Problematik lenken.
*
*)
Richter am AG (Insolvenzgericht), Hamburg. Der Verfasser ist Mitglied des Vorstandes des BAKinso e. V. (Bundearbeitskreis Insolvenz- und Restrukturierungsgerichte)
1
1)
BT-Drucks. 19/24181, S. 102, 103; eine Nachjustierung reklamierend bereits Schlegel, INDat Report 3/21, S. 13, 16.
2
2)
BT-Drucks. 20/12250 v. 12. 7. 2024.
3
3)
Dem Vernehmen nach werden derzeit in nicht-öffentlichen „Symposien“ von Berater-Kanzleien „interne“ StaRUG-Auswertungen unter Beteiligung von Vertretern des BMJ veranstaltet.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2025 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell