ZRI 2021, 397
Probleme bei der Bestellung und Verwendung des Restrukturierungsbeauftragten aus gerichtlicher Sicht
Das im Zuge des SanInsFoG verabschiedete und zum 1. 1. 2021 in Kraft getretene StaRUG enthält als zentrale Figur den Restrukturierungsbeauftragten. Dessen Aufgabenbereiche sind nur zum Teil gesetzlich konturiert und seineVerwendungs„bandbreite“ ist noch wenig durchleuchtet. Im Zuge der Bestellung werden auf die Restrukturierungsgerichte vielfältige Vorüberlegungen und differenzierte Umsetzungsnotwendigkeiten zukommen. Die vorliegende Abhandlung befasst sich nicht mit einer „nacherzählenden“ Review der Aufgabenbereiche, sondern versucht ausschließlich, absehbare Problemfelder abzuklären und praktische Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
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- *)Richter am Amtsgericht – Insolvenzgericht – Hamburg
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