ZRI 2020, 457
Erstreckung der §§ 103 ff. InsO auf die präventive Restrukturierung?
Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob de lege ferenda die Erstreckung der §§ 103 ff. InsO auf den präventiven Restrukturierungsrahmen oder eine vergleichbare Einführung von Sonderkündigungsrechten befürwortet werden kann. Mit der einhelligen Ansicht in der Literatur ist dies abzulehnen. Sie erweist sich als systemwidrig, weil sie ein insolvenz(verfahrens)rechtliches Instrument in die vorinsolvenzliche Sanierung vorverlagert. Das widerspricht zugleich Sinn und Zweck der §§ 103 ff. InsO und scheitert letztlich daran, dass die insolvenzrechtliche Legitimation dieser Normen im Vorfeld der Insolvenz nicht trägt.
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor an der Universität Hamburg und Professor of International Insolvency Law, Radboud University Nijmegen/NL.
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