ZRI 2025, 389
Gebotene Rücksichten auf Interessen vor allem der Masseschuldgläubiger bei „Verdacht auf Masseunzulänglichkeit“
Transparenzanforderungen an den Insolvenzverwalter
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- *)Prof. Dr. iur., Hamburg. Der Verfasser dankt Herrn Rechtsanwalt Klaus Albert Maier, Stuttgart, für die Anregung des Themas sowie für die Einführung in praktische Abläufe.
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