ZRI 2024, 323
Das Intercreditor Agreement im Normensystem der Insolvenzordnung
Der folgende Beitrag erläutert die insolvenzrechtliche Einordnung und Behandlung des „Intercreditor Agreements“, insbesondere im Hinblick auf mögliche Kollisionen mit dem StaRUG und der Frage der Nachrangigkeit (§ 39 Nr. 5 InsO).
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- *)Dr. iur., Vorsitzender Richter am BGH a. D., Weil der Stadt. Dem Beitrag liegt eine Anfrage aus der Praxis zugrunde.
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