ZRI 2020, 393
Das Amt des Restrukturierungsbeauftragten – Umsetzungsperspektiven für den deutschen Gesetzgeber
Die Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20. 6. 2019 über den präventiven Restrukturierungsrahmen steht zur Umsetzung an. Viele, aber bei weitem nicht alle der maßgeblichen Umsetzungsfragen sind im Schrifttum bereits vielfach erörtert worden. Zu den weniger diskutierten Fragen gehört, wie der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der RL zum Amt des Restrukturierungsbeauftragten näher ausgestalten sollte. Das betrifft Fragen der Auswahl, Anforderungen an die jeweiligen Personen und die weiteren Rahmenbedingungen der Tätigkeit. Der diesbezüglichen Umsetzung der RL in das deutsche Recht werden durch die RL selbst nur wenige Grenzen gezogen. Sie regelt die angesprochenen Fragen nicht umfassend, sondern belässt den Mitgliedstaaten eine weitreichende Flexibilität.
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor, Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Köln und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln. Der Beitrag stellt die gekürzte Fassung eines für den Gravenbrucher Kreis e. V. erstellten Rechtsgutachtens dar.
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