ZRI 2024, 277

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 AufsätzePhilip Falk*

Der allgemeine Rechtsgedanke aus § 654 BGB in der Dogmatik der Verwirkungsrechtsprechung des BGH zur Vergütung des Insolvenzverwalters

In Fällen schwerwiegender und in hohem Maß pflichtverletzender oder bisweilen sogar inkriminierter Handlungen verwirkt ein Insolvenzverwalter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seinen Vergütungsanspruch. Zur dogmatischen Herleitung bedient sich der Bundesgerichtshof der maklerrechtlichen Regelung des § 654 BGB. Mag der Entfall der Vergütung bei schwerem Fehlverhalten des Insolvenzverwalters im Ergebnis zunächst als nachvollziehbare Konsequenz erscheinen (was jedoch nicht zwangsläufig der Fall ist, siehe Falk, ZInsO 2024, 346, 350 f.), wird vor allem die dogmatische Anknüpfung an eine maklerrechtliche Vorschrift verwundern. Ausgehend hiervon widmet sich der Beitrag daher einer kritischen Aufarbeitung der Dogmatik der Verwirkungsrechtsprechung unter Heranziehung von § 654 BGB.
*
*)
Dr. iur., Frankfurt/M.

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