ZRI 2024, 273

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 AufsätzeCarsten Jungmann*

Vergütungsfähige Tätigkeiten von Mitgliedern des Gläubigerausschusses

Zugleich Besprechung von LG Münster v. 20. 12. 2023 – 5 T 131/23, ZRI 2024, 313 (in diesem Heft)

Das LG Münster hat jüngst entschieden, dass die Teilnahme eines Gläubigerausschussmitglieds an einer Gläubigerversammlung grundsätzlich keine Tätigkeit darstellt, für die eine Vergütung nach § 73 InsO verlangt werden kann. Den Entscheidungsgründen lässt sich ein sachgerechter und verallgemeinerungsfähiger Maßstab für Fragen der Vergütung von Tätigkeiten der Mitglieder von Gläubigerausschüssen entnehmen. Vergütungsfähig sind sie nämlich nur, wenn sie unmittelbar mit der Ausschusstätigkeit zusammenhängen. Daran ändert auch die Einschaltung eines Vertreters durch das Gläubigerausschussmitglied nichts; sie führt weder direkt noch indirekt zu einer Erhöhung des Vergütungsanspruchs.
*
*)
Prof. Dr. iur., LL.M. (Yale), M.Sc. in Finance (Leicester), Bucerius Law School, Hamburg.

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