ZRI 2024, 229

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 AufsätzeReinhard Bork*

Haftung des Abschlussprüfers für den Insolvenzvertiefungsschaden?

Der IX. Senat des Bundesgerichtshofs hatte am 6. Juni 2013 entschieden, dass ein Steuerberater, der über die Erstellung des Jahresabschlusses hinaus die Insolvenzreife der Gesellschaft prüft, dieser bei fehlerhafter Prüfung auch für den Insolvenzvertiefungsschaden haftet. Daraus wird verbreitet gefolgert, für die Haftung des Abschlussprüfers aus § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB gelte dasselbe. Dagegen regt sich in Rechtsprechung und Literatur neuerdings vermehrt Widerstand. Der nachstehende Beitrag spürt dieser Kritik nach und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Haftung des Abschlussprüfers gegenüber der Gesellschaft für den Insolvenzvertiefungsschaden nicht begründbar ist.
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Dr. iur., Professor (em.) der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg; Visiting Professor, Radboud University Nijmegen/NL; Senior Research Fellow, Commercial Law Centre, Harris Manchester College, Oxford/UK.

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