ZRI 2021, 261
Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Limited nach dem Brexit
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben an die Oberfinanzdirektionen der Länder vom 30. Dezember 2020 (veröffentlicht in BStBl. 2021 I, 46) die Auffassung vertreten, eine englische Private Company Limited by Shares (im Folgenden kurz: Ltd.) mit Verwaltungssitz in Deutschland könne nach dem Brexit privatrechtlich als nach britischem Recht rechtsfähige Gesellschaft nicht mehr anerkannt werden. Vielmehr folge aus der vom Bundesgerichtshof vertretenen Sitztheorie, dass eine Ltd. mit mehreren Gesellschaftern nunmehr im Wege des identitätswahrenden Rechtsformwechsels als oHG oder GbR zu behandeln sei; bei einer Ltd. mit nur einem Gesellschafter trete dieser an die Stelle der Gesellschaft. Der nachfolgende Beitrag überprüft diese Thesen und setzt sich zugleich mit den Haftungsfolgen für die Gesellschafter sowie den insolvenzrechtlichen Konsequenzen auseinander.
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor in Hamburg, Professor of International Insolvency Law, Radboud University Nijmegen/NL. – Der Beitrag geht auf eine Anfrage aus der Praxis zurück. Herrn Wiss.Mitarb. Jan-Philipp Meindl danke ich für die Zusammenstellung und Sichtung des Materials.
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