ZRI 2025, 225
Gläubigeranfechtung nach dem Anfechtungsgesetz: Update 2024
Das Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz – AnfG) vom 5. Oktober 1994 (BGBl I 1994, 2911), das zuletzt durch Art. 3 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl I 2017, 654) geändert worden ist, regelt die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens, während §§ 129 ff. InsO die Anfechtung von Rechtshandlungen durch den Insolvenzverwalter betrifft.
Der nachfolgende Beitrag gibt eine zunächst kurze Übersicht über das Recht der Gläubigeranfechtung und zeichnet die Rechtsprechung im Jahre 2024 nach.
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- *)Dr. iur. Professor an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Essen, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht, und Mitglied des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs sowie Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Steuerberater in Essen. Er ist Gründungspartner der Kanzlei PRO REO Law Essen/München
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