ZRI 2025, 221
Anfechtbarkeit der Zahlung auf eine Auflage nach § 153a StPO
Zugleich Besprechung OLG Frankfurt/M. v. 15. 1. 2025 – 4 U 137/23, ZRI 2025, 242 (in diesem Heft)
Wurde gegen einen späteren Insolvenzschuldner ein Strafverfahren nach § 153a StPO vorläufig eingestellt, unter der Auflage, dass der Insolvenzschuldner einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zahlt, ist im nachfolgenden Insolvenzverfahren zu prüfen, inwieweit solche Zahlungen der Insolvenzanfechtung unterliegen. Ein Urteil des OLG Frankfurt/M. zeigt, welche schwierigen und teils recht grundsätzlichen Fragen sich dabei stellen. Es lohnt daher einen näheren Blick.
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor, Ruhr-Universität Bochum
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