ZRI 2024, 181

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 AufsätzeJens M. Schmittmann*

Vorsteuer aus der Vergütung des Konkurs- und Insolvenzverwalters

Zugleich Besprechung BFH v. 23. 11. 2023 – V R 3/22, ZRI 2024, 202 (in diesem Heft)

Der Konkurs- und Insolvenzverwalter erbringt als Unternehmer eine sonstige Leistung an den Schuldner. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die vom Konkurs- und Insolvenzverwalter dem Schuldner in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von diesem – vertreten durch den Verwalter – als Vorsteuer geltend gemacht werden. Dies erhöht über die Masseanreicherung durch die Vorsteuervergütung nicht nur die Befriedigungsaussichten für die Gläubiger, sondern auch durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage die Vergütung des Konkurs- bzw. Insolvenzverwalters.
Der nachstehende Beitrag geht auf Basis der Rechtsprechung des BFH (Beschl. v. 23. 11. 2023 – V R 3/22, ZRI 2024, 202) der Frage nach, ob und ggf. in welchem Umfang die Vorsteuer aus der Vergütung die Masse erhöht.
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Dr. iur., Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management Essen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie Steuerberater und Mitglied des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs. Er ist Gründungspartner der Kanzlei PRO REO Law Essen/München. Alle Internetquellen wurden zuletzt am 4. März 2024 abgerufen.

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