ZRI 2021, 240
Gilt § 15b InsO für Altfälle?
Am 1. Januar 2021 ist § 15b InsO in Kraft getreten, der die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Geschäftsleiters gegenüber der bisherigen Interpretation des § 64 GmbHG durch den BGH leicht zurücknimmt. Das wirft die Frage auf, welches Recht auf Zahlungen anwendbar ist, die vor dem 1. Januar 2021 vorgenommen worden sind. Die Verfasser vertreten die Auffassung, dass nach dem Grundsatz lex temporis actus für alte Zahlungen altes Recht gilt, § 15b InsO also keine Rückwirkung hat.
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor an der Universität Hamburg und Professor of International Insolvency Law, Radboud University Nijmegen/NL
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- **)Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg
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