ZRI 2020, 245
Gläubigerbeteiligung in Zeiten von COVID-19
Ein Plädoyer und Konzept für die Durchführung virtueller Gläubigerversammlungen nach geltendem Recht
Nicht erst, aber vor allem seitdem infolge der COVID-19-Pandemie dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in der Bundesrepublik weitgehend häusliche Quarantäne verordnet wurde, werden die rechtspolitischen Rufe nach einer gesetzlichen Verankerung virtueller Gläubigerbeteiligung im Insolvenzverfahren lauter. Wenngleich eine explizite Vorschrift in den §§ 74 ff. InsO de lege ferenda zu begrüßen wäre (hierzu Braegelmann/Horstkotte/Martini, ZInsO 2020, 729 f.) und mit Redaktionsschluss sogar als Gesetzentwurf einer Bundestagsfraktion formuliert worden ist (BT-Drucks. 19/18681, S. 4), zeigt der nachfolgende Beitrag, dass virtuelle Gläubigerversammlungen bereits nach geltendem Insolvenzrecht zulässig und vor allem auch rechtssicher umsetzbar sind.
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- *)Prof. Dr. Christian Pleister ist Rechtsanwalt und Leiter der Corporate-Praxis der Noerr LLP,. Dr. Nicholas R. Palenker ist Rechtsanwalt in der Practice Group Restructuring & Insolvency der Noerr LLP. Die Autoren danken Maximilian Stelter für seine ergänzende Literaturrecherche.
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