ZRI 2025, 165
Der Maßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit bei unverbindlichen Finanzierungszusagen im Rahmen der Überschuldungsprüfung
Geht es im Rahmen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines insolvenzrechtlich geprägten Haftungsprozesses um die Überschuldung (§ 19 InsO), ist zumeist das Vorliegen einer negativen Fortführungsprognose problematisch, weil von dieser regelmäßig das Ergebnis der insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung abhängt. Mit dem für die Fortführungsprognose maßgeblichen Maßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit bei unverbindlichen Finanzierungszusagen haben sich der BGH (Az. II ZR 84/20, ZRI 2021, 712) und gleich mehrfach das OLG Düsseldorf (Az. 12 W 7/21, Az. I-12 W 17/21, Az. 12 U 54/21 und Az. 12 U 59/22, ZRI 2023, 909) auseinandergesetzt. Anlässlich dessen widmet sich der Beitrag diesem Maßstab.
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- *)Dr. iur., B. Sc. (Univ. Passau), Rechtsanwalt, BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Lehrbeauftragter Bucerius Law School, München/Hamburg
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- **)Ass. iur., BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Hamburg
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