ZRI 2024, 137
Beiseiteschaffen von Vermögensbestandteilen gem. § 283 StGB
Zugleich Besprechung BGH v. 14. 6. 2023 – 1 StR 327/22
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- *)Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Die Autorin lehrt an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen sowie an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Essen. Sie ist Gründungspartnerin der Kanzlei PRO REO Law Essen/München
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