ZRI 2023, 146
Immer wieder Probleme mit der „Freigabe“ – wenn der Schuldner nicht mitwirkt und der Verwalter „schläft“
Zugleich Besprechung BGH v. 29. 9. 2022 – IX ZB 48/21, ZVI 2023, 16
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- *)Richter am Amtsgericht (Insolvenzgericht), Hamburg. Der Autor ist Mitglied des Vorstandes des BAKinso e. V. (Bundearbeitskreis Insolvenz- und Restrukturierungsgerichte)
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