ZRI 2023, 146

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 AufsätzeFrank Frind*

Immer wieder Probleme mit der „Freigabe“ – wenn der Schuldner nicht mitwirkt und der Verwalter „schläft“

Zugleich Besprechung BGH v. 29. 9. 2022 – IX ZB 48/21, ZVI 2023, 16

Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen mit einer „Weiterwirtschaftungshistorie“ gehören nach gerichtlicher und insolvenzverwalterseitiger Erfahrung häufig zu den am schwierigsten zu bewältigenden Insolvenzverfahren überhaupt. Nicht zuletzt deshalb ist der nunmehrig veröffentlichte Vorschlag der EU-Kommission vom 7. 12. 2022 (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts, COM (2022) 702=2022/0408 (COD)) mit dem in Titel VI, Art. 39 ff. enthaltenen Vorhaben, u. a. gerade diese Verfahren zum Gegenstand „verwalterloser“ Insolvenzverfahren zu machen, in seiner Sinnhaftigkeit besonderen Zweifeln ausgesetzt. Und die derzeit berufsrechtlich diskutierte Möglichkeit, für Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen ein gesondertes Bundesverzeichnis mit niedrigeren Anforderungen als denjenigen, die gelten sollen, um in ein Verzeichnis für Unternehmensinsolvenzverfahren aufgenommen zu werden, zu schaffen, begegnet in Anbetracht der vielfältigen Probleme bei den erstgenannten Verfahren gleich starker Zweifelhaftigkeit. Zu beachten ist auch, dass derzeit gleich drei gesetzliche „Geltungslagen“ je nach „Verfahrensalter“ voneinander zu unterscheiden sind. Der am 29. 9. 2022 vom BGH entschiedene Fall legt hiervon beredtes Zeugnis ab und zeigt auf, wie sich sowohl Insolvenzverwalter als auch BGH „vergaloppieren“ können.
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Richter am Amtsgericht (Insolvenzgericht), Hamburg. Der Autor ist Mitglied des Vorstandes des BAKinso e. V. (Bundearbeitskreis Insolvenz- und Restrukturierungsgerichte)

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