ZRI 2025, 101
Anerkennung als Schranke grenzüberschreitender Sanierungen?
Die territoriale Begrenztheit staatlicher Hoheitsbefugnisse erlaubt es, staatlichen Gerichten bloß für den Geltungsbereich ihres Staates Insolvenz- oder Restrukturierungspläne gerichtlich zu bestätigen und ihnen insoweit zur Rechtskraft zu verhelfen. Das Institut der Anerkennung führt zu einer Wirkungserstreckung über das eigene Hoheitsgebiet hinaus. Dieser Beitrag macht es sich zur Aufgabe, die Schranken der Anerkennung grenzüberschreitender Sanierungen unter Berücksichtigung deutscher und englischer Rechtsprechung zu beleuchten.
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- *)Dr. iur., Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, White & Case LLP, Hamburg
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- **)Wissenschaftlicher Mitarbeiter der White & Case LLP, derzeit London
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