ZRI 2024, 98
Die Vergütung des Gesamtvollstreckungsverwalters, insbesondere bei Masseunzulänglichkeit
Auch heute noch ist in Verfahren nach dem vor der InsVV geltenden Recht die Vergütung des Verwalters festzusetzen. Zwar hat der Gesetzgeber das „alte“ Vergütungsrecht seit dem Inkrafttreten der InsO nicht geändert. Rechtsprechung und Praxis haben dieses jedoch dem nach der InsVV geltenden Standard angepasst. Der folgende Beitrag stellt die damit verbundenen Probleme dar und zeigt praktische Lösungen auf, wie mit ihnen umgegangen werden kann.
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- *)Dr. iur., Regierungsdirektor in München
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