ZRI 2022, 89

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 AufsätzeCarsten Jungmann* / Stephan Zündorf**

Die voraussichtliche Schlechterstellung überstimmter Minderheiten durch einen Restrukturierungsplan

Konzeptionelle Wege zur Prüfung der „Begründetheit“ eines Versagungsantrags i. S. v. § 64 StaRUG

Im Rahmen eines Restrukturierungsverfahrens spielen Mehrheitsentscheidungen eine große, aber keine letztentscheidende Rolle. Jeder überstimmte Planbetroffene kann nach Maßgabe von § 64 StaRUG einen Antrag auf Versagung der Planbestätigung stellen. Ein solcher Antrag ist begründet, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechtergestellt wird, als er ohne den Plan stünde. Das Restrukturierungsgericht muss sich dazu der „Gretchenfrage des Minderheitenschutzes“ zuwenden und klären, in welcher Situation sich der überstimmte Planbetroffene wiederfände, wenn das Restrukturierungsvorhaben scheitern würde. Dazu sind Alternativszenarien aufzustellen, zu bewerten und mit dem Restrukturierungsplan zu vergleichen. Mit der Unsicherheit, die den dafür erforderlichen (mehrwertigen) Prognosen innewohnt, kann nur im Rahmen einer „statistischen Szenariotechnik“ sachgerecht umgegangen werden. Was zu bewerkstelligen ist, um einen den gesetzlichen Vorgaben genügenden Minderheitenschutz in rechtssicherer Weise zu gewährleisten, bedarf einer eingehenden Analyse unter Berücksichtigung restrukturierungsrechtlicher Spezifika und der in der bisherigen Diskussion ignorierten Abweichung des § 64 StaRUG von den Vorgaben der EU-RestRL.
*
*)
Prof. Dr. iur., LL.M. (Yale), M.Sc. in Finance (Leicester), Bucerius Law School, Hamburg.
**
**)
LL.B. (Bucerius), Doktorand an der Bucerius Law School, Hamburg.

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