ZRI 2021, 113
Die Freigabe aus der Insolvenzmasse
Die Freigabe aus der Insolvenzmasse gehört inzwischen ganz selbstverständlich zum Instrumentarium eines Insolvenzverwalters, der das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Insolvenzschuldners, ohne unnötigen oder sogar schädlichen Ballast mitschleppen zu müssen, zu einem sachgerechten Ergebnis führen will. Die nachfolgende Darstellung zeigt indes Fälle auf, in denen der Insolvenzverwalter zweifeln kann, ob eine Freigabe überhaupt möglich und ob sie zweckmäßig ist und wem gegenüber er sie zu erklären hat. Hier sollen ihm praxistaugliche Hinweise gegeben werden.
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- *)Dr. iur., Weil der Stadt. Der Verfasser war bis 31. 10. 2010 Vorsitzender des IX. Zivilsenats (Insolvenzrechtssenats) des BGH in Karlsruhe
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