ZRI 2020, 112
Nutzen und zulässige Dauer des Eröffnungsverfahrens in Betriebsfortführungsverfahren
Der Verfasser zeigt aus insolvenzgerichtlicher Sicht auf, dass die Zweiteilung des deutschen Insolvenzverfahrens in ein Eröffnungsverfahren und ein eröffnetes Verfahren gerade in „Betriebsfortführungsverfahren“ sinnvoll und nicht gläubigerschädigend ist, aber auch eine stringente Verfahrensführung erfordert.
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- *)Richter am AG Hamburg (Insolvenzgericht). Der Autor ist Mitglied des Vorstandes des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte (BAKinso) e. V.
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