ZRI 2020, 109
Zur verkürzten Suspektfrist nach § 133 Abs. 2 InsO n. F.
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- *)Dr. iur., Weil der Stadt. Der Verfasser war bis 31. 10. 2010 Vorsitzender des IX. Zivilsenats (Insolvenzrechtssenats) des BGH in Karlsruhe
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