ZRI 2024, 1038

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 AufsätzeDominik Skauradszun* / Sebastian Böhning**

Die verfahrensrechtlichen Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten im StaRUG-Beschwerdeverfahren

Das StaRUG sieht in § 66 StaRUG die sofortige Beschwerde gegen den Bestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts vor. Legt ein Planbetroffener sofortige Beschwerde ein, hat der Schuldner bereits die Hürden der Planannahme und der Planbestätigung erfolgreich genommen und der Restrukturierungsplan dadurch den Marktkonformitätstest bestanden. Seitens des Schuldners wurde zu diesem Zeitpunkt regelmäßig nennenswerter Aufwand betrieben, um die Planbestätigung zu erreichen. Während der Planbetroffene als Beschwerdeführer den Planvollzug zu verhindern versucht, besteht daher ein hohes Interesse des Schuldners, sich erfolgreich gegen die sofortige Beschwerde zu wehren und eine Verzögerung des Planvollzugs zu vermeiden. Der Beitrag erläutert anhand konkreter Beispiele, wie sich der verfahrensrechtliche Angriff und die Verteidigung im StaRUG-Beschwerdeverfahren gestalten können und worauf besonderes Augenmerk zu richten ist. Der Beitrag zeigt weiterhin auf, weshalb der Schuldner im StaRUG-Beschwerdeverfahren regelmäßig gute Verteidigungschancen hat und warum es in den öffentlich bekannten Fällen den Beschwerdeführern bisher nicht gelungen ist, mit einer sofortigen Beschwerde durchzudringen.
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RiOLG Prof. Hon.-Prof. Dr. iur., LL.M., Professor für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Unternehmensrecht in Fulda, Honorarprofessor für Insolvenz- und Restrukturierungsrecht sowie das Recht der Kryptowerte in Nottingham, Richter am Oberlandesgericht in Frankfurt a. M., 4. Zivilsenat (Insolvenzsachen). Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser am 9. 8. 2024 auf der RWS-Jahrestagung in Köln gehalten hat.
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**)
Ass. iur., wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der vorgenannten Professur.

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