ZRI 2021, 953
Beihilferechtliche Rückforderung rechtswidrig gewährter Corona-Hilfen als Haftungsrisiko für den Erwerber aus der Insolvenz bei übertragender Sanierung und Insolvenzplan
Staatliche Zuschüsse, die nicht in vollem Umfang mit dem EU-Beihilferecht in Einklang stehen, müssen von der fördernden Stelle vollständig zurückgefordert werden. Nach der Rechtsprechung der Unionsgerichte kommt dabei unter bestimmten Voraussetzungen auch der Erwerber „beihilfebefangener“ assets aus einer Restrukturierung oder Insolvenz als Rückforderungsschuldner in Betracht. Nationale Vorschriften, die eine solche Haftung ausschließen, müssen dabei aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts außer Betracht bleiben. Der vorliegende Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser unionsrechtlichen Vorgaben auf Restrukturierungs- sowie Insolvenzverfahren, insbesondere im Lichte der staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen, und zeigt Lösungswege zur Verringerung der damit einhergehenden Rechtsunsicherheiten auf.
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- *)Prof. Dr. iur. habil., Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter, FA für Insolvenzrecht, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht, FA für Steuerrecht, Partner der Sozietät GÖRG, Bremen/Hannover, Mitglied des Instituts für Handelsrecht an der Universität Bremen
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- **)Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Assoziierter Partner der Sozietät GÖRG, Hamburg
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