ZRI 2024, 986
Das Überkompensationsverbot nach § 26 Abs. 1 Nr. 2, § 27 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 27 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG beim Debt-Equity-Swap
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- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner bei Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater mbB in Hamburg
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- 1)Der Gravenbrucher Kreis e. V. und dessen Gründungsmitglied Dr. Bruno Kübler haben sich frühzeitig und intensiv mit der dem StaRUG vorausgehenden europäischen Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen befasst und sowohl zur Richtlinie, als auch zu den Gesetzesentwürfen frühzeitig Stellung genommen, so z. B. in der von Dr. Bruno Kübler mitbegründeten und herausgegebenen ZIP: Gravenbrucher Kreis e. V., Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren in Deutschland?, ZIP 2016, 1208 ff.; Kübler, Neues Restrukturierungsrecht im Werden und seine Auswirkungen auf das Berufsbild des Insolvenzverwalters, ZIP 2016, 47 ff.
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