ZRI 2024, 986

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 AufsätzeChristoph Morgen*

Das Überkompensationsverbot nach § 26 Abs. 1 Nr. 2, § 27 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 27 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG beim Debt-Equity-Swap

Nachdem das StaRUG1 bei seiner Einführung zunächst nur wenig Beachtung fand, wurde es zwischenzeitlich in einer Vielzahl von z. T. prominenten Fällen erfolgreich angewendet. Dabei hat sich gezeigt, dass das Verfahren oftmals nicht nur zur Erreichung von Mehrheitsentscheidungen unter den betroffenen Gläubigern angewendet wird. Vielmehr dient das Verfahren auch regelmäßig dazu, Eingriffe in Gesellschafterrechte vorzunehmen, wie z. B. die Verfahren Leoni und Spark Networks zeigen. In diesen Fällen haben die Anteilseigner – erwartungsgemäß – dem Restrukturierungsplan jeweils nicht zugestimmt. Eine Planbestätigung war daher jeweils nur unter den Voraussetzungen der §§ 26 ff. StaRUG für eine klassenübergreifende Mehrheitsentscheidung möglich. In diesem Beitrag soll eine in der Literatur bislang eher stiefmütterlich behandelte Voraussetzung für die Planbestätigung durch eine klassenübergreifende Mehrheitsentscheidung, nämlich das Verbot der Überkompensation gem. § 27 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 27 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG näher beleuchtet werden.
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Dr. iur., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner bei Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater mbB in Hamburg
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Der Gravenbrucher Kreis e. V. und dessen Gründungsmitglied Dr. Bruno Kübler haben sich frühzeitig und intensiv mit der dem StaRUG vorausgehenden europäischen Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen befasst und sowohl zur Richtlinie, als auch zu den Gesetzesentwürfen frühzeitig Stellung genommen, so z. B. in der von Dr. Bruno Kübler mitbegründeten und herausgegebenen ZIP: Gravenbrucher Kreis e. V., Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren in Deutschland?, ZIP 2016, 1208 ff.; Kübler, Neues Restrukturierungsrecht im Werden und seine Auswirkungen auf das Berufsbild des Insolvenzverwalters, ZIP 2016, 47 ff.

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