ZRI 2022, 925

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 AufsätzeMarkus Reps* / Moritz Müller-Leibenger**

Kollisionsrechtliche Einordnung der Kreditgeberhaftung nach § 826 BGB

Zugleich Besprechung EuGH v. 10. 3. 2022 – Rs C-498/20, ZRI 2022, 321 – BMA Nederland

Der Beitrag behandelt die kollisionsrechtliche Einordnung der Kreditgeberhaftung nach § 826 BGB bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Bezügen zur Europäischen Union. Anlass zur Beschäftigung mit Fragen der internationalen Gerichtszuständigkeit und dem anwendbaren materiellen Recht bei Geltendmachung einer Kreditgeberhaftung gibt eine aktuelle Entscheidung des EuGH vom 10. 3. 2022 (Rs C-498/20, ZRI 2022, 321 – BMA Nederland). Dieser liegt eine sog. Peeters/Gatzen-Klage nach niederländischem Recht zugrunde: Der klagende Insolvenzverwalter der insolventen Gesellschaft warf der indirekten Muttergesellschaft vor, die Finanzierung der Tochtergesellschaft pflichtwidrig eingestellt zu haben, so dass deren Insolvenz unvermeidlich wurde. Bei insolvenznahen Haftungsinstituten mit Auslandsbezügen stellen sich komplexe Fragen der Abgrenzung zwischen EuGVVO und EuInsVO, der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts. Diese Themen werden vorliegend im Lichte der bisherigen Rechtsprechungslinie des EuGH behandelt. Die Materie ist praxisrelevant, da in Restrukturierungssituationen entstehender Finanzierungsbedarf häufig durch externe Finanzierung und Gesellschafterbeiträge gedeckt werden muss und es nicht selten ist, dass Finanzierer, Empfänger der Finanzierungsbeiträge und Gläubiger des Unternehmens in der Krise in verschiedenen Jurisdiktionen ansässig sind. Für Zwecke der Risikoeinschätzung und Verhaltenssteuerung sollte möglichst gewiss sein, welches Recht zur Anwendung gelangt und welche Standards es bereithält.
*
*)
Dr. iur., LL.M. (Univ. of Wisconsin), Rechtsanwalt, Senior Associate bei Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a. M. Die Autoren danken Herrn Rechtsanwalt Gilles Becker von De Brauw Blackstone Westbroek N.V. für den Austausch und wertvolle Hinweise zum niederländischen Recht sowie den Herren Jan Shelby und Jork Greeve für wertvolle Rechercheunterstützung.
**
**)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Senior Associate bei Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin.

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