Insolvenzverfahren über das Vermögen sogenannter Fondsgesellschaften in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft sind in der insolvenzrechtlichen Praxis in den letzten Jahren vergleichsweise häufig aufgetaucht. Regelmäßig stellen sich im Rahmen solcher Insolvenzverfahren schwierige Fragen, und zwar um die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Anleger, deren Möglichkeit, Forderungen zur Tabelle anzumelden sowie um die Bildung von und den Umgang mit Sondermassen. Selbst versierte Insolvenzverwalter „verdribbeln“ sich hierbei gelegentlich, was vereinzelt sogar zur Einsetzung von Sonderinsolvenzverwaltern führt, die dann zu prüfen haben, ob Haftungsansprüche gegen den Insolvenzverwalter bestehen. Dieser Befund ist sicherlich auch und gerade darauf zurückzuführen, dass die betroffenen Anleger spüren, dass sie möglicherweise ihr Geld „versenkt“ haben und das Insolvenzverfahren akribisch beobachten, und zwar ohne sich zu scheuen, sich beim Insolvenzgericht über angebliche Machenschaften des Insolvenzverwalters zu beschweren und dessen sofortige Entlassung zu fordern. All dies ist nicht schön. Der Beitrag stellt die – teilweise unbefriedigende – Rechtsprechung dar und versucht, ein praxistaugliches Lösungskonzept zu entwickeln.