ZRI 2026, 49
Haftung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für Insolvenzvertiefungsschäden
Erwiderung auf Bork, ZRI 2024, 229
In seiner Grundsatzentscheidung vom 6. 6. 2013 zur Steuerberaterhaftung hat der IX. Zivilsenat des BGH judiziert, dass auch in der Ausweitung der Verschuldung ein ersatzfähiger Schaden der Mandantin liege. Gegen die Anerkennung des sog. Insolvenzvertiefungsschadens sind in der Literatur, aber auch von einigen Instanzgerichten, Bedenken erhoben worden. Reinhard Bork hat in dieser Zeitschrift (ZRI 2024, 229) die Kritik ausführlich begründet. Der folgende Beitrag nimmt die Diskussion auf und verteidigt die Position des IX. Senats.
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- *)Dr. iur., LL.M. (Bristol), Universitätsprofessor, Trier, und Richter am OLG, Koblenz.
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