ZRI 2021, 57

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2021 AufsätzeHans-Patrick Schroeder / Kristina Maria Weiler / Marcus P. Lerch*

Staatliche Gerichtsbarkeit oder Schiedsverfahren: Ein Fall für die Insolvency Judgement Rule

Es liegen keine verlässlichen Zahlen darüber vor, wie viele Rechtsstreitigkeiten zwischen Insolvenzverwaltern und Gläubigern von insolventen Schuldnern vor Schiedsgerichten ausgetragen werden. Eigentlich überrascht der Befund: Die meisten insolvenzrechtlichen Streitgegenstände sind schiedsfähig und vielfältige Überlegungen können aus Perspektive beider Parteien für ein Schiedsverfahren sprechen. Anekdotische Bekundungen legen aber nahe, dass derartige Streitigkeiten nur ausnahmsweise im Schiedsverfahren beigelegt werden. Vor allem auf Seiten der Restrukturierungs- und Insolvenzexperten scheinen Vorbehalte gegen die Schiedsgerichtsbarkeit, speziell im Stadium der Massebereinigung, zu bestehen. Das unreflektierte Beharren auf dem Status quo in Bezug auf die Streitbeilegung ist jedoch nicht etwa der sicherste Weg aus Sicht des Verwalters. Diese Vorgehensweise birgt vielmehr Haftungsrisiken, die dem Insolvenzverwalter vor dem Hintergrund des BGH-Urteils zur sog. Insolvency Judgement Rule (v. 12. 3. 2020 – IX ZR 125/17, ZRI 2020, 303) bekannt sein sollten. Dieser Beitrag entwickelt aus Sicht des Insolvenzverwalters praktische Leitlinien, mit denen er im Rahmen seines jüngst vom BGH konturierten Entscheidungsspielraums das richtige Forum wählen kann.
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Dr. iur. Hans-Patrick Schroeder, Kristina Maria Weiler und Dr. iur. Marcus P. Lerch, LL.M. (Cambridge), sind Rechtsanwälte in der Praxisgruppe Konfliktlösung der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer LLP am Standort Hamburg. Sie bedanken sich zunächst bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) für die Ausrichtung der Frühjahrstagung 2018 zum Generalthema „Insolvenz und Schiedsverfahren“, die diesen Beitrag maßgeblich geprägt hat. Sie danken weiterhin der wiss. Mit. Vanessa Nickelsen für ihre engagierte Unterstützung bei der Ausarbeitung dieses Beitrags.

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