ZRI 2026, 954
Das künftige insolvenzrechtliche Berufsträgerregister – Segen oder Fluch?
Kernstück des am 24. 7. 2026 seitens des BMJV veröffentlichten „Referentenentwurf zum Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger“ ist das Insolvenzamtsträgergesetz (InsAG) mit dem dortigen Berufsträgerregister, welches durch eine eigene künftige Insolvenzverwalter-Kammer geführt werden soll. Es enthält 167 Regelungen und ein mit 13 Regelungen versehenes Einführungsgesetz, flankiert von knapp 20 Regelungen zur Änderung der InsO und 8 Regelungen zur Änderung des StaRUG, insgesamt handelt es sich um knapp 300 Einzelregelungen. Das BMJV will zusätzlich Konkretisierungen mittels fünf noch zu schaffender Rechtsverordnungen vornehmen. Was kann ein Berufsträgerregister künftig leisten, was nicht und wo sind Verbesserungen notwendig?
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- *)Richter am Amtsgericht – Insolvenz- und Restrukturierungsgericht, Hamburg, und Vorstand Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte (BAKinso e. V.)
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