ZRI 2024, 781

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 AufsätzeMoritz Brinkmann*

Die Solvenzsicherungs- und Krisenaufklärungspflicht der Geschäftsleiter

Die Geschäftsleiter einer juristischen Person müssen fortlaufend darüber wachen, ob sich Risiken abzeichnen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können (Solvenzüberwachungspflicht). Solchen Risiken müssen sie entgegensteuern (Solvenzsicherungspflicht) und sie müssen den Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung unverzüglich informieren (Krisenaufklärungspflicht).
Der Beitrag leuchtet zunächst den Inhalt dieser in § 1 Abs. 1 StaRUG positivierten Pflichten aus und klärt ihr Verhältnis zum sogenannten Shift of Fiduciary Duties. Anschließend werden die Grundzüge einer Sanierungsverschleppungshaftung gegenüber der Gesellschaft und einer Haftung für Verletzung der Krisenaufklärungspflicht gegenüber den Gesellschaftern skizziert.
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Dr. iur., LL.M. (McGill), Universitätsprofessor Bonn. Der Beitrag baut auf Überlegungen auf, die erstmals auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag 2021 vorgestellt und in KTS 2021, 303 ff. publiziert wurden. Diese werden hier vor dem Hintergrund der bisher mit dem StaRUG gemachten Erfahrungen vertieft. Der Verfasser dankt den Teilnehmern des Bremer Insolvenzrechtstags 2024, auf dem die Thesen präsentiert wurden, für befruchtende Diskussionen.

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