Kommunen mit Haushaltsschwierigkeiten rücken aufgrund ihrer wachsenden Verschuldung in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Finanzierung kommunaler Aufgaben steht unter Druck. Steigende Pflichtaufgaben, volatile Einnahmen und wachsende Verschuldung führen dazu, dass Kommunen trotz fortbestehender Aufgabenerfüllungspflichten faktisch in finanzielle Krisen geraten. Doch kann unser Staat Krise? Aus Sicht des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts scheint die Lösung auf der Hand zu liegen: die gut entwickelten Sanierungsinstrumente zur Neuaufstellung und finanziellen Gesundung von Kommunen einzusetzen. Eine stabile und vorhersehbare gesetzliche Regelung für den (finanziellen) Krisenfall einer Kommune wäre eine Vorsorgemaßnahme. Dabei müssen allerdings Grundgedanken des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts in Einklang gebracht werden. Während international betrachtet zahlreiche Länder Lösungen in Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren für ihre Kommunen gefunden haben, blieb die Entwicklung in Deutschland stehen. Konnte 1929 in Preußen noch über das Vermögen einer Gemeinde das Konkursverfahren eröffnet werden, wurde trotz der steten Entwicklung des Unternehmenssanierungsrechts in Deutschland seither – wohl aus politischen Gründen – kein Weg zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit von Kommunen über die Mechanismen des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts eingeschlagen. Dabei bedarf es lediglich der Schaffung eines passgenauen Schuldenregulierungsrechts. Der Beitrag untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen eines solchen Verfahrens und entwickelt einen de-lege-ferenda-Vorschlag für einen kommunalen Sanierungsrahmen.