ZRI 2026, 817

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 AufsätzeUlrich Klockenbrink* / Nicola Rebecca Meier**

Erste Erwägungen des Bundesgerichtshofs zu Auslegungsfragen des StaRUG

Ein Kommentar zu Stellungnahmen des II. und IX. Zivilsenats gem. § 82 Abs. 4 BVerfGG

Anlässlich der Verfassungsbeschwerde zum Az. 1 BvR 502/25, die im Kontext eines Restrukturierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz („StaRUG“) anhängig ist, haben der II. und der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu zentralen Auslegungsfragen des StaRUG Stellung genommen. Der für Restrukturierungssachen zuständige IX. Zivilsenat stärkt die vom StaRUG verfolgten präventiven Sanierungsziele und betont die Rechtsnatur des StaRUG als Insolvenzrecht und den Vorrang von Gläubigerinteressen. Die Stellungnahmen offenbaren zum Erfordernis eines verfahrenslegitimierenden Gesellschafterbeschlusses aber auch ein uneinheitliches Meinungsbild zwischen den Senaten. Der anhaltende Konflikt zwischen Restrukturierungs- und Gesellschaftsrecht sollte im Rahmen der StaRUG-Evaluation1 durch eine klarstellende Regelung beigelegt werden. Der vorliegende Beitrag fasst die wesentlichen Äußerungen der zwei BGH-Senate zusammen und diskutiert die Auswirkungen für die Rechtspraxis.
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner und Co-Leiter der deutschen Praxisgruppe Restrukturierung der Kanzlei Willkie Farr & Gallagher LLP, Hamburg
**
**)
Dr. iur., Rechtsanwältin, Associate der Kanzlei Willkie Farr & Gallagher LLP, Hamburg und Frankfurt/M.
1
1)
Siehe Art. 33 RestRL; zum flankierenden nationalen Evaluationsprozess: Thole, ZRI 2025, 941 ff.; Meier/Paterlini, INDat Report 2025 (Heft 5), 38 ff.

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