ZRI 2023, 689

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 AufsätzeCarsten Jungmann*

Restrukturierungsbeauftragte als Sachverständige

Bestellungsvoraussetzungen, Aufgaben und Inkompatibilitäten

Restrukturierungsgerichte haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Tätigkeit Prüfungsaufträge an Sachverständige zu vergeben. Auch Restrukturierungsbeauftragte können zu diesem Zweck als Sachverständige bestellt werden – allerdings, anders als Wortlaut und Begründung von § 73 Abs. 3 StaRUG vermuten lassen könnten, nicht voraussetzungslos, nicht allgemein zur Gerichtsentlastung und nicht ohne Rücksicht auf etwaige andere Aufgaben im Restrukturierungsverfahren. Leider erhellt das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz kaum, wann die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten als Sachverständigen überhaupt in Frage kommt, welche Aufgaben auf ihn delegierbar sind und ob auch Personen mit einer sachverständigen Prüfung betraut werden können, die im selben Verfahren bereits als Restrukturierungsbeauftragte tätig waren bzw. das noch werden könnten. Diese Themen bedürfen daher einer grundlegenden Untersuchung, die von dem Ziel geleitet sein sollte, das Vertrauen in die vom Restrukturierungsgericht unter Rekurs auf die Arbeit von Restrukturierungsbeauftragten als Sachverständigen getroffenen Entscheidungen zu stärken und so die Akzeptanz des Restrukturierungsrechts weiter zu steigern.
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Prof. Dr. iur., LL.M. (Yale), M.Sc. in Finance (Leicester), Bucerius Law School, Hamburg

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