ZRI 2022, 721

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 AufsätzeCarsten Jungmann*

Die antragsabhängige Prüfung der Voraussetzungen eines Cross-Class Cram Down bei Notwendigkeit einer Unternehmensbewertung

Relevanz und Wirkungen von § 63 Abs. 2 StaRUG im reformierten Planbestätigungsverfahren

Eine der für das allgemeine Vertrauen in das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz zentralen Vorschriften ist im Juli 2022 geändert worden: Seit Einfügung des neuen § 63 Abs. 2 StaRUG erfolgt die in § 63 Abs. 1 Nr. 2 StaRUG statuierte Planinhaltskontrolle im gerichtlichen Planbestätigungsverfahren nicht mehr stets von Amts wegen, sondern in einem bestimmten Fall nur noch auf Antrag eines „benachteiligten“ Planbetroffenen, nämlich wenn der Restrukturierungsplan aufgrund der Nichtbeachtung der Vorschriften über seinen Inhalt möglicherweise einen Mangel aufweist, der darin begründet liegt, dass infolge einer unzutreffenden Bewertung des schuldnerischen Unternehmens die Voraussetzungen für eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach den §§ 26-28 StaRUG (sog. Cross-Class Cram Down) nicht gegeben sind. Das war, wie zu zeigen sein wird, eine nicht erforderliche, eine technisch mindestens unglückliche und eine zugleich weitgehend folgenlose gesetzgeberische Maßnahme.
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Prof. Dr. iur., LL.M. (Yale), M.Sc. in Finance (Leicester), Bucerius Law School, Hamburg

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