ZRI 2024, 618

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 AufsätzeFelix Schreivogel*

Die Ausdehnung des Überschuldungstatbestands auf rechtsfähige Personengesellschaften

Zugleich Besprechung AG Hamburg v. 12. 2. 2024 – 67g IN 255/23, ZRI 2024, 212

Der Überschuldungstatbestand steht seit seiner Einführung im Dauerfeuer der Kritik. Während die Diskussion über die Abschaffung oder Modifizierung des Eröffnungsgrunds kaum noch zu überblicken ist, besteht hinsichtlich des Anwendungsbereichs weitgehende Einigkeit. Der Eröffnungsgrund der Überschuldung gilt nach § 19 Abs. 1 und Abs. 3 InsO für juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, bei denen der Komplementär keine natürliche Person ist. Vor diesem Hintergrund verdient ein Beschluss des AG Hamburg (v. 12. 2. 2024 – 67g IN 255/23, ZRI 2024, 212) besondere Aufmerksamkeit, in dem der Anwendungsbereich des § 19 Abs. 3 InsO auf eine nach Ausscheiden des letzten Komplementärs aufgelöste Kommanditgesellschaft, die nur noch aus Kommanditisten bestand, erstreckt wurde. Dieser Beitrag analysiert zunächst unter Darstellung des zugrundliegenden Sachverhalts die Entscheidung des AG Hamburg (A.). Anschließend wird die Ausdehnung des Überschuldungstatbestands auf rechtsfähige Personengesellschaften (B.) diskutiert.
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M.) an der Universität Trier

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