ZRI 2021, 667
Die Insolvenz der Genossenschaft
Die Insolvenz einer Genossenschaft ist in der insolvenzrechtlichen Praxis vergleichsweise selten anzutreffen. In den Jahren 2019 und 2020 belief sich der Anteil der Genossenschaften bei insgesamt 18.749 Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2019 und 15.841 Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2020 in Deutschland auf lediglich 0,1 %. Auch deshalb wird die Genossenschaft in der öffentlichen Wahrnehmung als sicherste Gesellschaftsform Deutschlands angesehen. Dementsprechend werden die insolvenzrechtlichen Besonderheiten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Genossenschaft in Literatur und Rechtsprechung nur selten behandelt. Nach dem Auslaufen der durch die Pandemie bedingten Sonderregelungen ist mit einem Anstieg der Insolvenzverfahren zu rechnen, von dem auch Genossenschaften betroffen werden könnten. Der Beitrag stellt die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sowie die Herausforderungen in der praktischen Umsetzung dar.
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- *)Dr. iur. Thomas Karg (Insolvenzverwalter), Sandra Forster und Michael Ertl sind Rechtsanwälte bei Dr. Karg Puhlmann & Kollegen, Memmingen/Regensburg, und betreuen als Team seit Jahren die Insolvenz einer Ein- und Verkaufsgenossenschaft mit rund 10.000 Genossen
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