ZRI 2026, 651
Der „ewige“ Gläubigerausschuss? – Auflösung und zeitliche Begrenzung des Gläubigerausschusses als Organ im laufenden Insolvenzverfahren
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- *)Dr. iur., LL.M. oec., Rechtsanwältin bei FLÖTHER & WISSING Rechtsanwälte, Insolvenzverwaltung, Sanierungskultur GmbH, Halle
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- **)Rechtsanwalt bei FLÖTHER & WISSING Rechtsanwälte, Insolvenzverwaltung, Sanierungskultur GmbH, Halle
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