ZRI 2024, 525
Restriktion des insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruchs durch § 242 BGB?
Zugleich Besprechung zu OLG Düsseldorf v. 8. 1. 2024 – I-12 U 31/23, ZRI 2024, 248 und OLG Düsseldorf v. 24. 9. 2015 – I-12 U 68/14
Das OLG Düsseldorf hat kürzlich entschieden, der insolvenzrechtliche Anfechtungsanspruch gegen einen Absonderungsgläubiger sei ausgeschlossen, wenn der Insolvenzverwalter zuvor durch Erfüllung des Absonderungsanspruchs einen Vertrauenstatbestand nach § 242 BGB dahin geschaffen habe, dass der Gläubiger die aus der Masse erlangte Zahlung behalten darf. Derselbe Senat hielt bereits in einer früheren Entscheidung die Geltendmachung eines Anfechtungsanspruchs nach Erfüllung eines Mietkaufvertrages aus der Masse hilfsweise für rechtsmissbräuchlich. Beide Entscheidungen übergehen in ihrer Begründung Grundlegendes und sind schon deshalb nicht haltbar.
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- *)Rechtsanwalt, Berlin
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