ZRI 2020, 636
Der Restrukturierungsplan – Das Herzstück des StaRUG-Entwurfs im Überblick
Der Restrukturierungsplan gilt als „Herz“ des neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens. Er soll drohend zahlungsunfähigen Schuldnern die Möglichkeit einer flexiblen Gestaltung von Rechtsverhältnissen, auch gegen den Widerstand dissertierender Minderheiten, bieten. Krisenunternehmen können dabei, je nach individueller Sanierungssituation, nach dem „Baukastenprinzip“ auf eine Vielzahl von Sanierungsinstrumenten zurückgreifen und auch die Auswahl der am Plan beteiligten Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen einschränken. Der Gesetzgeber will damit die Lücke zwischen der außergerichtlichen, konsensualen Sanierung und den Sanierungsmöglichkeiten innerhalb eines Insolvenzverfahrens schließen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick zu den Anforderungen an den Restrukturierungsplan und den gestaltbaren Rechtsverhältnissen sowie zu den erforderlichen Mehrheiten zur Planabstimmung und den Regelungen zur Vertragsbeendigung.
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- *)Eva Ringelspacher ist Senior Managerin der Restrukturierungspartner RSP GmbH & Co. KG in Frankfurt/M. sowie Mitglied im erweiterten Vorstand der TMA Deutschland, Board Member der TMA Europe und Vorsitzende der TMA NOW Deutschland; Ann-Katrin Ruch ist als Consultant bei der Restrukturierungspartner RSP GmbH & Co. KG in Frankfurt/M. tätig.
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