ZRI 2020, 581
Die Aussetzung des § 15a InsO durch das StaRUG – notwendige Korrekturen und Ergänzungen
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- *)Henning Sämisch ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Dr. iur. Sebastian Deichgräber ist Rechtsanwalt bei SHNF, Hamburg. Der Beitrag entstand unter Mitwirkung von cand. iur. Frederik Quitzau.
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