ZRI 2026, 557
Ein Rechtsrahmen für grenzüberschreitende deutsche Restrukturierungssachen im StaRUG
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) verweist für Restrukturierungsfälle mit Auslandsbezug bislang lediglich auf die Möglichkeit, eine öffentliche Restrukturierungssache zu führen (§ 84). Der so gewährleistete Zugang zum europäischen Insolvenzrecht wurde in den ersten fünf Jahren kaum genutzt. Er kann zudem ins Leere gehen, wenn der Auslandsbezug zu Drittstaaten besteht. Belässt der Schuldner es daher bei einer regulären, nicht-öffentlichen Restrukturierungssache, so fehlt im StaRUG jede Regelung etwaiger Auslandswirkungen. Der nachfolgende Beitrag geht diesem Regulierungsbedarf nach und analysiert in Betracht kommende Ansätze. Die Untersuchung beschränkt sich dabei zunächst auf Exportfälle (deutsche Restrukturierungssachen mit Auslandsbezug); Importfälle (Anerkennung ausländischer Restrukturierungsverfahren) werden in diesem Beitrag nicht erörtert.
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- *)Dr. iur., Ordentlicher Universitätsprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Der Beitrag wurde durch die Diskussion auf der IDAS-Jahrestagung 2025 in Halle (Saale) bereichert. Hierfür danke ich insbesondere Prof. Dr. Christoph Thole, Prof. Dr. Dominik Skauradszun, MinRat Alexander Bornemann, Celina Lange, Heiko Schaefer und Dr. Franz Bernhard Herding.
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